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   BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82   

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BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82 (https://dejure.org/1986,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1986 - 6 P 32.82 (https://dejure.org/1986,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 6 P 32.82 (https://dejure.org/1986,1173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der Festlegung der Kernzeit und der Gleitspannen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Dem Beschwerdegericht ist darin beizupflichten, daß der Streit darüber, ob und ggf. in welchem Umfange eine Entscheidung der Einigungsstelle die Beteiligten bindet, vor den besonderen für Personalvertretungssachen zuständigen Spruchkörpern der Verwaltungsgerichte nach den Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens auszutragen ist (BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]).

    Die Rechtslage nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist demnach nicht anders zu beurteilen als in den vom früher für Personalvertretungssachen zuständigen 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fällen, in denen Beschlüsse von Einigungsstellen nach den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (vgl. BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]) und des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen waren.

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Die Rechtslage nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist demnach nicht anders zu beurteilen als in den vom früher für Personalvertretungssachen zuständigen 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fällen, in denen Beschlüsse von Einigungsstellen nach den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (vgl. BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]) und des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen waren.
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in dem Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - (AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979) das Rechtsschutzbedürfnis bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten für den Fall verneint, daß die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis mehr betreffen kann.
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Diese Vorschrift ist aber unter Berücksichtigung der von dem Senat in BVerwGE 67, 353 zu § 83 Satz 1 Nds. PersVG entwickelten Grundsätze dahin auszulegen, daß die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats im Verfahren der Mitbestimmung auf solche Angelegenheiten beschränkt ist, an denen die Personalräte in einzelnen personalvertretungsrechtlichen verselbständigten Dienststellenteilen mangels Legitimation nicht mitwirken oder mitbestimmen können.
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsschutzbedürfnis in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten zwar auch dann zu bejahen, wenn der konkrete Anlaß, aus dem sich der rechtliche Streit entwickelt hat, nicht mehr besteht, die Streitfrage aber gleichwohl der Klärung bedarf, weil sie sich jederzeit wieder stellen kann und die zu ihr bestehenden Meinungsverschiedenheiten das Verhältnis von Personalvertretung und Dienststelle beeinträchtigen können (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Die Zuständigkeitsnorm der Nr. 6 des § 79 Abs. 1 LPVG NW geht insoweit der generellen Regelung der Nr. 3, die u.a. Streitigkeiten über Zuständigkeit und Geschäftsführung von Personalvertretungen betrifft, vor (vgl. BVerwGE 68, 116 [BVerwG 21.10.1983 - 6 P 24/81]).
  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82

    Verweigerung der Zustimmung eines Gesamtpersonalrats zu der Besetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Dies gilt, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 8.82 - ausgesprochen hat, auch für die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 LPVG NW.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980 - CL 54/78
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82
    Eines Rückgriffs auf allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze bedarf es daher für die Begründung der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte insoweit nicht (anderer Ansicht OVG Münster, Beschluß vom 30. September 1980 - CL 54/78 - ).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Diesem Auslegungsergebnis widersprechen die von der Klägerin angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1984 (- 6 P 8.82 -) und vom 27. Februar 1986 (- 6 P 32.82 -, Buchholz 238.37 § 79 PersVG NW Nr. 3), sowie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1982 - 7 AZR 791/79 -, AP Nr. 1 zu Art. 77 LPVG Bayern) nicht.

    b) Eine "Doppelzuständigkeit" betrafen auch der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1986 (aaO.) und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1982 (aaO.).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    Darunter fallen auch ohne ausdrückliche Erwähnung Streitigkeiten, die die Zuständigkeit der Einigungsstellen und damit die Rechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse betreffen, weil das Verfahren vor der Einigungsstelle Teil der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung ist (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116, 118; Beschluss vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).

    Diese Bindungswirkung setzt freilich gemäß § 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG voraus, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Einklang mit geltendem Recht steht (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 21. Oktober 1983 a.a.O. S. 120; Beschluss vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist in personalvertretungsrechtlichen Streitfragen ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung dann gegeben, wenn die Entscheidung wegen Ablaufs der Amtszeit des Personalrats zwar keine gestaltende Wirkung mehr entfalten kann, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich der tatsächliche Vorgang, der das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - , vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 -).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

    Diese Grundsätze auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen Personalrat und Gesamtpersonalrat entsprechend angewandt, bedeutet, dass der Personalrat der Hauptdienststelle zuständig ist, wenn deren Leiter Maßnahmen trifft, die ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betreffen (vgl. Beschluss vom 15. August 1983 BVerwG 6 P 18.81 BVerwGE 67, 353, 358; Beschluss vom 27. Februar 1986 BVerwG 6 P 32.82 Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3 S. 4; Urteil vom 20. August 2003 BVerwG 6 C 5.03 PersR 2004, 150 f.).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Die der Gesamtschwerbehindertenvertretung übertragenen Aufgaben sind jedoch wie die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats (§ 55 BPersVG, dazu BVerwG 27. Februar 1986 - 6 P 32/82 - PersV 1986, 329), bei dem die Gesamtschwerbehindertenvertretung gebildet wird, nur auf eine Auffangzuständigkeit in den beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, die von den Schwerbehindertenvertretungen der verselbständigten Dienststellenteile mangels Legitimation nicht geregelt werden können, beschränkt (§ 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

    Diese sind aber, einschließlich der Beschlüsse der Einigungsstelle, der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit unterworfen (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 -, Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Die Abweichungsrüge geht fehl, soweit sie sich auf den Senatsbeschluss vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - (Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3 S. 2) stützt.
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Eine solche Entscheidung hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachtlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Bedeutung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - und vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50>).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    BAMF verliert

    Soweit das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren dagegen Einstellungen an Standorten betrifft, deren wahlberechtigte Beschäftigte einen Verselbstständigungsbeschluss nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG gefasst haben, ist vorliegend nach dem "Prinzip der Partnerschaft" zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung der GPR (Antragsteller zu 2)) richtiger Antragsteller, weil die Einstellungsbefugnis insoweit - nach übereinstimmenden und nachvollziehbaren Angaben der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung/Anhörung vom 21. Juni 2016 - beim Leiter der Zentraldienststelle und nicht beim Leiter der jeweiligen verselbstständigten Teildienststelle liegt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.8.1983, Az. 6 P 18/81, juris, Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27.2.1986, Az. 6 P 32/82, juris, Rn. 15; Schlatmann in Lorenzen/Etzel u. a., BPersVG, § 55, Rn. 13, 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2009 - 5 L 5/08

    Abweichung der Dienstelle von einer Empfehlung der Einigungsstelle

    Dazu gehört grundsätzlich auch die Frage, in welchem Umfang Beschlüsse der Einigungsstellen die Beteiligten binden (BVerwG, Beschl. v. 27.02.1986 - 6 P 32/82 -).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 6 PB 16.05
  • BVerwG, 02.04.2009 - 6 PB 2.09

    Auswirkungen - örtliche - Kompetenzabgrenzung - weitere Beschwerde

  • VG Berlin, 09.12.2008 - 62 A 23.08

    Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten

  • BVerwG, 10.01.1995 - 6 PB 14.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.04.1997 - 6 PB 19.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1994 - 6 PB 20.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.01.1992 - 6 P 17.89

    Beantragung der Aussetzung gem. § 35 Abs. 1 S. 1 Nordrhein-Westfälisches

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 3278/86

    Personalrat eines Staatstheaters - kein Mitbestimmungsrecht bei

  • VGH Hessen, 13.09.1989 - BPV TK 1175/89

    Prozeßziel einer unselbständigen Anschlußbeschwerde; Beteiligung des

  • VGH Hessen, 13.09.1989 - BPV TK 197/89

    Abgrenzung Zuständigkeiten - Gesamtpersonalrat - Personalrat beim Deutschen

  • VGH Hessen, 09.11.1988 - HPV TL 2276/86

    Mitbestimmung - Umsetzung auf anders bewerteten Arbeitsplatz

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 2772/86

    Mitbestimmung - Zuweisung freier Planstellen - Rechtsschutzbedürfnis

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